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   BVerwG, 05.04.2002 - 4 VR 6.01, 4 A 15.01   

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https://dejure.org/2002,39009
BVerwG, 05.04.2002 - 4 VR 6.01, 4 A 15.01 (https://dejure.org/2002,39009)
BVerwG, Entscheidung vom 05.04.2002 - 4 VR 6.01, 4 A 15.01 (https://dejure.org/2002,39009)
BVerwG, Entscheidung vom 05. April 2002 - 4 VR 6.01, 4 A 15.01 (https://dejure.org/2002,39009)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärungen nach billigem Ermessen i.R.e. Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses

Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2002 - 4 VR 6.01
    Macht der Betroffene, der sich im Klagewege gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Wehr setzt, von der Möglichkeit Gebrauch, nach § 80 Abs. 5 VwGO um vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen, so hat die Planungsbehörde im gerichtlichen Verfahren näher darzulegen, aus welcher Interessenposition sie für sich die Befugnis ableitet, mit der Ausführung des Planvorhabens zu beginnen, ohne den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten zu müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1994 - BVerwG 4 VR 1.94 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 98 und vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - UPR 2002, 72).
  • BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01

    Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus BVerwG, 05.04.2002 - 4 VR 6.01
    Macht der Betroffene, der sich im Klagewege gegen einen Planfeststellungsbeschluss zur Wehr setzt, von der Möglichkeit Gebrauch, nach § 80 Abs. 5 VwGO um vorläufigen Rechtsschutz nachzusuchen, so hat die Planungsbehörde im gerichtlichen Verfahren näher darzulegen, aus welcher Interessenposition sie für sich die Befugnis ableitet, mit der Ausführung des Planvorhabens zu beginnen, ohne den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten zu müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1994 - BVerwG 4 VR 1.94 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 98 und vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01 - UPR 2002, 72).
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